Dem Pfarrgemeinderat (PGR) obliegen die Beratung, Förderung und ggf. Begleitung von pastoralen Anliegen. Er ist auch der Ort der Meinungsbildung und Positionsbestimmung zu Fragen des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen, d. h. die Liegenschaften, das Inventar und die Finanzmittel der Kirchengemeinde. Darüber hinaus organisiert er in diesen Zusammenhängen den laufenden Betrieb.